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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) dürfen nur nach persönlichem Kontakt ausgestellt werden. In Ausnahmefällen, bei schweren Infekten, Immobilität oder Schmerzen, die einen Arztbesuch unmöglich machen, sowie aus hygienischen Gründen im Rahmen einer Infektionswelle, kann dieser Kontakt zunächst telefonisch, per Mail oder durch Angehörige erfolgen.

Die Rechtslage sieht vor, dass der Beginn einer AU maximal drei Tage rückdatiert werden darf.

Seit Februar 2022 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU funktionsfähig. Der Datensatz erreicht die Krankenkassen papierlos auf digitalem Wege.